

Wissenschaft und
Anwaltliche Praxis
Ausgewählte
Referenzfälle
Beschluss vom 28.05.2025 – XII ZB 395/24
Der Bundesgerichtshof hält die vom mir verteidigte Entscheidung des Oberlandesgerichts aufrecht. Er entscheidet zum zulässigen Inhalt von Eheverträgen in Unternehmerehen, insbesondere im Hinblick auf den Ausschluss des Zugewinnausgleichs, die Begrenzung des Unterhalts und die Voraussetzungen einer subjektiven Imparität bei Vertragsschluss.
Urteil vom 16.05.2025 – V ZR 133/24
Der Bundesgerichtshof klärt Grundsatzfragen zu der Beteiligung der Privatisierungsstelle an dem Erlös aus der Nutzung privatisierter Grundstücke als Standort für Windkraftanlagen, auch im Hinblick auf die anwendbaren Verjährungsregeln. Auf die Revision der von mir vertretenen Privatisierungsstelle wird das für diese ungünstige Urteil des Kammergerichts aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.
Urteil vom 28.03.2025 – KZR 73/23 – Steinbruch
Der Bundesgerichtshof trifft eine Grundsatzentscheidung zum kartellrechtlichen Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 1 Satz 1 GWB und den Voraussetzungen einer Abhängigkeit bei langfristigen vertraglichen Bindungen. Er hält das Berufungsurteil, das ich für die Klägerin verteidigt habe, im Wesentlichen aufrecht.

Kompetenz und
Kooperation
Meine Arbeitsweise ist geprägt von meiner langen anwaltlichen Erfahrung und meinem wissenschaftlichen Anspruch. Sie ist einzelfallbezogen und zielorientiert. Gleichzeitig leuchte ich Details aus, führe die dogmatische Diskussion und nehme keine Abkürzungen. Ich suche den entscheidenden Punkt und einen kreativen Ansatz.
Der Prozesserfolg beruht auf Teamarbeit. Mit den Kollegen, die den Fall in den Vorinstanzen vertreten haben, der Rechts- und Patentabteilung und anderen Mitarbeitern meiner Mandanten arbeite ich eng zusammen. Es ist selbstverständlich, dass ich meine Entwürfe zur Diskussion stelle und für Besprechungen zur Verfügung stehe. Auf Wunsch wirke ich schon in der Instanz oder im Vorfeld eines Rechtsstreits beratend mit.
Ich gebe in jedem Stadium des Verfahrens klare Einschätzungen und Empfehlungen. Aus dieser Analyse folgen die erforderlichen Schritte. Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, aber die Verantwortung für die Führung des Verfahrens bleibt immer bei mir.
Beispielhafte
Auswahl
Markengesetz
bis zur 3. Aufl. 2010 (mit Reinhard Ingerl)
Kommentar
Markengesetz
bis zur 3. Aufl. 2010 (mit Reinhard Ingerl)
Kommentar

Empfehlungen und
Rankings
JUVE-Rechtsmarkt 2025 – Meistempfohlener BGH-Anwalt
Stimmen aus dem Markt: "Koryphäe unter den BGH-Anwälten – hervorragendes Standing beim 1. Zivilsenat“ (Gesundheitswesen); „Extrem versierter, sehr schneller BGH-Anwalt, nunmehr auch im Insolvenzkontext (Insolvenz und Restrukturierung); „Großes Know-how im Kartell- und Wettbewerbsrecht und mandantenorientierte Lösungen – ist und bleibt eine Top-Adresse“ (Konfliktlösung)
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025
„Hohe Kompetenz in Nichtzulassungsbeschwerden“
JUVE-Rechtsmarkt 2024 – Meistempfohlener BGH-Anwalt
Stimmen aus dem Markt: „Exzellenter Jurist und überzeugend vor Gericht“ (Gesellschaftsrechts); „Hohe kartellrechtliche Fachkompetenz“ (Kartellrecht); „Viel lebensmittelrechtliche Erfahrung, souverän, starkes Standing“
JUVE HANDBUCH WIRTSCHAFTSKANZLEIEN 2023/2024
"Überzeugender Auftritt in komplexen mündlichen Verhandlungen".
JUVE-Rechtsmarkt 2022 – Meistempfohlener BGH-Anwalt
Stimmen aus dem Markt: "Top-Jurist, hervorragende wissenschaftliche Mitarbeiter, schnelle Auffassungsgabe, kreative Revisionsansätze" (Insolvenz und Restrukturierung) "Herausragender, technisch brillianter Markenrechtler - auf der Höhe der Entwicklung und trotzdem pragmatisch" (IP) "Tiefes Verständnis für Energierecht, argumentiert klar und präzise"
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023
"Absoluter Revisionsexperte, durchsetzungsstark und kollegial".
JUVE-Rechtsmarkt 2021 – Meistempfohlener BGH-Anwalt
Stimmen aus dem Markt: "Gutes Standing beim BGH, gute Schriftsätze und Plädoyers" (IP) "Einer der besten Kenner des Insolvenzrechts unter den BGH-Anwälten" (Insolvenz und Restrukturierung) "Sehr souveräner und überzeugender Auftritt in der mündlichen Verhandlung".
Juve-Rechtsmarkt 2020 – Meistempfohlener BGH-Anwalt
Stimmen aus dem Markt: "Mit Rohnke kann man (fast) nicht verlieren" (IP) "Fachlich herausragend und wirtschaftlich denkend, engagiert und effizient" "Ausgezeichneter Prozessanwalt, gute Kenntnisse im Kartellrecht" (Kartellrecht).
JUVE Handbuch Wirtschatskanzleien 2019
"Starker BGH-Anwalt im Gewerblichen Rechtsschutz"
JUVE-RECHTSMARKT 2019
Rohnke Winter meistempfohlene BGH-Kanzlei
Juve-Rechtsmarkt 2018
Rohnke Winter meistempfohlene BGH-Kanzlei